1. Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag geschlossen zu haben, abschließt. Weitere, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
2. Höhe der Maklercourtage
An Maklercourtage sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart, an uns zu zahlen:
Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz von Käufer und Verkäufer 3,57% bzw. 4,76% inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer oder eine individuell vereinbarte, leistungsabhängige Courtage und im Ausland die individuell vereinbarte Courtage inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von der beurkundeten Summe (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.) Für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggfs. zusätzlich zu einer Courtage) vom Berechtigten 1,19 % inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, berechnet vom Verkehrswert des Objektes.
Vermietung, Verpachtung, – jeweils vom Vermieter bzw. Besteller an uns zahlbar soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
3. Bei Wohnraum in der Bundesrepublik Deutschland gilt nach dem Bestellerprinzip eine Courtage von 2,38 Monatskaltmieten als Regelsatz, inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Courtagessatz entsprechend.
Entstehen des Courtagesanspruchs, Fälligkeit:
4. Unser Courtagesanspruch ist verdient, sobald der rechtsgültige Vertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Courtage ist fällig und zahlbar nach Rechnungserteilung. Unser Courtagesanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigen Geschäftes ein anderes zustande kommt ( z.B. Miete statt Kauf oder umgekehrt ), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
5. Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Vorkenntnis von Angeboten
Sollte unser Angebot dem Empfänger bereits bekannt sein, so ist uns dies innerhalb 3 Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises / Exposés o.ä, mitzuteilen und die Quelle zu belegen.
6. Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
7. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu werden. Das gilt insbesondere dann, wenn wir dies mit einer Vertragspartei individuell vereinbart haben.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.